Riester-Rente

 

 

Private Altersvorsorge wichtiger als je zuvor

 

Die Aussichten der gesetzlichen Rente werden immer düsterer und immer mehr wird klar, dass man nicht an der privaten Altersvorsorge vorbeikommt, wenn man sich im Alter nicht am Existenzminimum bewegen möchte, sondern sich einen Lebensstandard gönnen möchte, den man sich sein ganzes Berufsleben über erträumt und auch verdient hat. In diesem Zusammenhang gibt es auch verschiedene staatlich geförderte Varianten der Altersvorsorge, vorne weg die sogenannte Riester Rente. Die Riester Rente geht von ihrem Namen auf den ehemaligen Minister für Arbeit und Sozialordnung zurück, der wesentlich an der Entwicklung dieser staatlich geförderten Altersvorsorge beteiligt war.

 

Die staatliche Förderung sieht bei der Riester Rente so aus, dass der Staat jedem Bürger, der diese Form der Altersvorsorge betreibt, als Belohnung und Unterstützung eine jährliche Zulage bezahlt, die allerdings nicht dem Sparer selber sondern dessen Vertrag zufliesst. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Höhe des jeweiligen eigenen Sparbeitrags in der Relation zum jährlichen Gesamteinkommen des Vorjahres. Wer 4 % seines Vorjahreseinkommens als eigenen Beitrag in die Riester Rente einzahlt, hat einen Anspruch auf die maximale Förderung. Zahlt man weniger ein, wird die Zulage im selben Verhältnis reduziert. Die maximale Zulage beträgt derzeit 154,00 € im Jahr für jeden Förderberechtigten. Wenn ein Sparer zudem kindergeldberechtigt für die eigenen Kinder ist, bekommt er für jedes Kind noch eine zusätzliche Zulage von jährlich 185,00 € beziehungsweise 300,00 € für alle Kinder, die ab dem Jahr 2008 auf die Welt gekommen sind. Förderungsberechtigt sind all diejenigen, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und daher direkt von dem Rentenproblem betroffen sind. Damit sind zum Beispiel Angestellte, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder auch Hartz IV, Mütter im Erziehungsurlaub und Auszubildende förderberechtigt, während Selbständige und Mitglieder eines Versorgungswerkes wie zum Beispiel Architekten nicht in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen können.

 

Bestimmte Voraussetzungen für eine Riester Renten Förderung

 

Der Staat möchte mit dieser Riester Rente einzig und allein den Aufbau einer zusätzlichen Rente erreichen und daher gibt es verschiedene Auflagen, die die Riester Rente erfüllen muss, damit die Förderungen rechtens werden. Das bedeutet erstens, dass man sich das Geld aus der Riester Rente ausschliesslich als monatliche, lebenslange Rente und nicht als Einmalbetrag auszahlen lassen kann. Zudem ist diese Rentenzahlung erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, so dass das Geld nicht schon vorher ausgegeben werden kann. Damit es mit dem angesammelten Guthaben auch wirklich eine Rente geben wird, darf die Riester Rente ausserdem weder vererbt, verschenkt, veräussert oder beliehen werden. Zudem ist sie aber auch insolvenzbeschützt und gerade für Bezieher von Arbeitslosengeld von Bedeutung ist die Tatsache, dass man einen Riester Renten Vertrag nicht auflösen muss, bevor man Geld vom Staat bekommt. Werden diese Auflagen verletzt, verliert man rückwirkend alle Ansprüche auf alle schon ausgezahlten Förderungen.